Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (DIN EN 1949)
Erstprüfung
Von der ersten Inbetriebnahme ist die Anlage durch einen
Sachkundigen auf Einhaltung der Installationsvorschrift nach DIN EN 1949 in Verbindung mit dem DVGW-Arbeitsblatt G607 zu überprüfen. Anschließend sind eine Dichtigkeitsprüfung und eine Brennprobe durchzuführen.
Hat der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung nach DIN EN
1949 ausgestellt,so werden die Daten in die Prüfbescheinigung
nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (gelbes Prüfbuch) übertragen.
Der Zustand der Flüssiggasanlage ist im vollen Umfang in
einer Prüfbescheinigung DVGW Arbeitsblatt G607 zu bestätigen.
Werden keine Mängel festgestellt, so ist eine Prüfplakette am Fahrzeug anzubringen. Sind in einem Fahrzeug zwei Anlagen installiert, so ist nur eine Plakette zu erteilen, wenn beide Anlagen fehlerfrei sind.
In der Prüfbescheinigung ist außerdem auf die Verpflichtung des Betreibers hinzuweisen, dass die Prüfbescheinigung aufzu-
bewahren ist und das spätestens nach Ablauf von zwei Jahren
eine Wiederholungsprüfung durchzuführen ist.
Die einzelnen Prüfpunkte werden nachfolgend bei der Wieder-
holungsprüfung detailliert beschrieben.
Durchführung einer Wiederholungsprüfung
Die Gasprüfung besteht aus folgenden Punkten
* Identitäsprüfung
* Sichtprüfung
* Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe
* Überprüfung von Verschraubungen und Komponenten im
* Hochdruckbereich mit Lecksuchspray
* Brennprobe (inkl. Regler-Überprüfung)
* Prüfbescheinigung
* Plakette