GEWERBLICH GENUTZTE FAHRZEUGE NACH DGUV GRUNDSATZ 310-003
Gasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen sind nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft alle 2 Jahre einer Gas-prüfung durch einer " zur Prüfung befähigte Person " zu unterziehen. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z. B.: Imbisswagen,Verkaufswagen,Grillhähnchenwagen, mobile Feld-küchen, auch Wohnmobil und Wohnwagen, in denen Beschäftigte schlafen, unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften.
Die Vorfahrt Ihres Fahrzeuges beim TÜV, DEKRA oder GTU ohne Gasprüfung wird meist gar nicht oder nur gering bemängelt. Warum ? die Antwort ist einfach. Diese Organisationen haben damit nichts zu tun. Sie als Unternehmer(Arbeitgeber)stehen in der Pflicht sich um die Überprüfung der Gasanlage zu kümmern.